Immer stärker treten in jüngster Zeit strafrechtliche Risiken der Betriebsführung in den Vordergrund. Ein prominentes Beispiel dafür, dass sich solche Risiken nicht nur bei Großkonzernen realisieren müssen, waren die Durchsuchungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in verschiedenen Münchner Hotels, darunter z. B. Bayerischer Hof und das Mandarin Oriental im November 2008.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7903.2009.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7903 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-11-20 |
Seiten 40 - 42
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