Bei der Abgabe von Speisen und Getränken drohen umsatzsteuerliche Fallstricke. Strittig ist oft die Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes und dabei die Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung. Bringt eine neue Stellungnahme aus der Finanzverwaltung mehr Klarheit?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7903.2008.09.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7903 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-09-18 |
Seiten 21 - 22
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