Inhalt » Ausgabe 06/2009 » Wahl der Gewinnermittlungsart auch nachträglich wirksam

Wahl der Gewinnermittlungsart auch nachträglich wirksam

Von einer gelockerten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können auch Unternehmen der Touristikbranche profitieren: Bisher musste das Wahlrecht zwischen den beiden Gewinnermittlungsarten – Bilanzierung oder Einnahmen-Überschussrechnung – bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahrs ausgeübt werden, nun ist auch später eine Entscheidung möglich.

Seiten 43 - 44

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.TourHPdigital.de/TOURHP.06.2009.043

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