Inhalt » Archiv » Ausgabe 11+12/2008 » Vermietung und Vercharterung: Wer darf Vorsteuern abziehen?

Vermietung und Vercharterung: Wer darf Vorsteuern abziehen?

Zum Vorsteuerabzug sind zwei neue höchstrichterliche Entscheidungen zu beachten: Ist die langfristige Vermietung von Stellplätzen auf Campingarealen umsatzsteuerpflichtig? Unter welchen Voraussetzungen ist die Vercharterung von Segelyachten steuerlich anzuerkennen?

Seiten 33 - 34

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.TourHPdigital.de/TOURHP.11.2008.033

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