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Typische Vorsteuer-Risiken in der Praxis

Reiseveranstalter und -büros können ebenso wie Hoteliers und z. B. Geschäftsreisende Vorsteuerbeträge aus ordnungsgemäß ausgestellten Eingangsrechnungen für Lieferungen und sonstige Leistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen, deren Einhaltung die Finanzverwaltung oft sehr streng prüft. Die wesentlichen Fallstricke für Unternehmer bzw. deren Buchhaltungen und Steuerabteilungen stellen wir Ihnen nachfolgend dar.

Seiten 43 - 45

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.TourHPdigital.de/TOURHP.02.2009.043

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