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Reiserücktritt wegen höherer Gewalt
Algenpest: Beeinträchtigungen in welchem Umfang?
Insbesondere häufige Terroranschläge und Naturkatastrophen verunsichern Reisende. Neben der Möglichkeit zum Reiserücktritt nach § 651i B GB ist in solchen Fällen das Vorliegen höherer Gewalt gem. § 651j B GB zu prüfen: Wie ist die Rechtslage im Falle einer Algenpest zu beurteilen?
Seiten 23 - 24
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.TourHPdigital.de/TOURHP.09.2008.023
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