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Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz auch in Räumen mit Publikumsverkehr

Gaststättenbetreiber können zu rauchfreien Arbeitsplätzen verpflichtet werden, selbst wenn das ihren wirtschaftlichen Interessen schadet. Dies folgt aus einem neuen höchstrichterlichen Urteil, mit dem der Anspruch der Mitarbeiter auf einen rauchfreien Arbeitsplatz bekräftigt wurde.

Seiten 50 - 51

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.TourHPdigital.de/TOURHP.05.2009.050

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