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Ausrutscher im Saunabereich

Allgemeines Lebensrisiko oder Haftung?

Das Ausrutschen in Sanitärbereichen eines Hotels, wie Dusche oder Badewanne, gehört zum privaten Unfall- oder Verletzungsrisiko eines Reisenden. Der Rechtsprechung sei Dank: Vor Nässe im Nassbereich muss der Sauna-Anbieter also nicht schützen – und er muss in einem solchen Fall auch keine außerordentlichen Rücktransportkosten tragen.

Seite 22

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.TourHPdigital.de/TOURHP.03.2008.022

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