Tourismus- und HotelleriePraxis (TourHP)

Wahl der Gewinnermittlungsart auch nachträglich wirksam

Von einer gelockerten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können auch Unternehmen der Touristikbranche profitieren: Bisher musste das Wahlrecht zwischen den beiden Gewinnermittlungsarten – Bilanzierung oder Einnahmen-Überschussrechnung – bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahrs ausgeübt werden, nun ist auch später eine Entscheidung möglich.

Seiten 43 - 44

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.TourHPdigital.de/TOURHP.06.2009.043