Wahl der Gewinnermittlungsart auch nachträglich wirksam
Von einer gelockerten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können auch Unternehmen der Touristikbranche profitieren: Bisher musste das Wahlrecht zwischen den beiden Gewinnermittlungsarten Bilanzierung oder Einnahmen-Überschussrechnung bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahrs ausgeübt werden, nun ist auch später eine Entscheidung möglich.
Seiten 43 - 44
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